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Maier-Busse Bestattung & Vorsorge

Meister- und Familienbetrieb

Bestattungs­vorsorge

Friedrich Schiller soll einmal gesagt haben: „Der kluge Mann baut vor“. Tatsächlich ist der Begriff der Vorsorge und das Thema Bestattungsvorsorge heute aktueller denn je. Immer mehr Menschen setzen sich frühzeitig mit diesem schwierigen Thema auseinander. Neben Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist vor allem die Bestattungsvorsorge ein wesentlicher Baustein zur Absicherung. Hier finden Sie daher viele Informationen zum Thema Bestattungsvorsorge. Sie erfahren, was zu beachten ist und woran Sie denken sollten. Es geht auch um die Frage, wann es Sinn macht, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen, eine Bestattungsvollmacht auszustellen und eine Bestattungsverfügung anzulegen.

Ansprechpartnerin Frau Sigrid Maier-Busse, Geschäftsführerin

Warum Bestattungs­vorsorge?

„Während heutzutage viele Menschen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung eine Vorsorge treffen, kommt der Tod für die Angehörigen meist unerwartet“. Es gibt gute Gründe sich schon zu Lebzeiten um die letzten Dinge selbst zu kümmern. Vielleicht wollen Sie Ihre Angehörigen von anstehenden Entscheidungen befreien? Alleinstehende wollen sicher gehen, dass auch alles in ihrem Sinne getan wird.

Arten der Bestattungs­vorsorge

Wie schließe ich eine Bestattungs­vorsorge für mich ab?

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, wie und in welcher Form Sie Ihre Bestattungvorsorge abschließen. Aufgrund unserer Erfahrungen möchten wir Ihnen zwei Wege vorschlagen, die sich bewährt haben.

Die erste Möglichkeit –
die Beratung …

besteht in der klassischen Form einer Beratung im Bestattungsinstitut oder bei Ihnen zu Hause. Wir nehmen uns die Zeit, die Sie benötigen. Wir beraten Sie gern. In einem Beratungsgespräch werden nicht nur Ihre Fragen beantwortet, sondern wir können ggf. auch Missverständnisse z.B. zum Thema der „halbanonymen Bestattung“ oder der Grabpflege klären. In uns finden Sie einen Berater, der Ihre Wünsche und Sorgen versteht. Anschließend erhalten Sie eine detaillierte Kostenaufstellung. Sie haben nun Zeit, sich alle Dokumente und das Angebot in Ruhe durchzulesen.

In einem weiteren Termin können dann noch offene Fragen beantwortet werden und der Vorsorgevertrag unterschrieben werden. Wenn Sie die Bestattungskosten und die Gebühren für z.B. den Friedhof bereits zu Lebzeiten (ganz oder in Raten) zahlen möchten, empfehlen wir den Lösungsweg des Treuhandkontos.

Die zweite Möglichkeit –
die Bestattungs­verfügung …

besteht in der Form einer Willenskundgebung bzw. verpflichtenden Willenserklärung. Eine Bestattungsverfügung ist vergleichbar mit einem Testament, da es sich um eine Willenserklärung handelt. Wenn Sie nicht zu einem Bestatter/ Bestattungsinstitut gehen möchten bzw. der Bestatter Sie nicht besuchen soll, kann eine Bestattungsverfügung ein Weg sein, um die eigene Bestattung zu regeln.

Zu diesem Zweck haben wir unsern kleinen Vorsorgeratgeber entwickelt. In diesem werden alle wichtigen Fragen zum Thema Bestattung gestellt. Sie müssen diese dann lediglich beantworten. Eine Frage aus diesem Ratgeber lautet z.B. wer der erste Ansprechpartner im Sterbefall sein soll. In dem Ratgeber haben wir auch diejenigen Dokumente für Sie aufgelistet, die im Sterbefall wichtig sind.

Fordern Sie jetzt unseren neuen Vorsorgeratgeber an.

Inhalte des Vorsorge­gesprächs

Was erwartet Sie in dem Vorsorge­gespräch?

Sich mit der Fragestellung der eigenen Bestattung auseinander zusetzen ist immer schwer. Es dennoch zu tun- dafür gibt gute Gründe: Oft möchte man Angehörige von schweren Entscheidungen befreien, oder es gibt keine engen Verwandten. Vielleicht sollen auch nur die finanziellen Fragen oder die der Grabpflege geklärt werden. Verantwortung zu tragen und selbst bestimmen zu wollen, können weitere Gründe sein.

Aus diesem Grund ist das erste Bestattungsvorsorge-Gespräch ein Beratungsgespräch. Wir hören Ihnen zu, zeigen Ihnen Lösungen und Alternativen auf. Ein „Klassiker“ in den Beratungsgesprächen ist das Thema anonyme Bestattung. Regelmäßig wünschen sich Vorsorgende eine anonyme Bestattung, um die Familie vor der unliebsamen Aufgabe der Grabpflege zu schützen. Leider wird dabei oft vergessen, dass eine Bestattung in einem anonymen Grab auch anonym, also ohne Angehörige, erfolgen muss (selten gibt es tatsächlich Friedhöfe mit Ausnahmen). In dem Beratungsgespräch werden auch pflegefreie Grabalternativen oder alternative Friedhöfe besprochen.

Die zukünftige Bestattung kann entweder nur in Eckpunkten oder auch detailliert besprochen werden. Wichtige Fragen z.B. zu rechtlichen Grundsätzen, Schutz vor dem Zugriff Dritter (Betreuer oder Sozialämter), Wirksamkeiten in Verträgen, Umsetzung von Wünschen und Finanzierung der Bestattung können Teil der Beratung sein.

Im Zentrum dieser Beratung stehen immer die Wünsche der Vorsorgenden. Nach dem Gespräch, in seltenen Fällen auch Telefonat, erstellen wir innerhalb weniger Tage ein individuelles Vorsorgeangebot. Dieses schriftliche Angebot beinhaltet alle planbaren Kosten, wie die Kosten des Bestatters, Gebühren (z.B. für Sterbeurkunden, Klimaräume in einem Krankenhaus oder Kosten für ein Krematorium) und alle sonstigen Kosten (Grabstein, Grab, Blumen, externe Musiker etc.).

Erst in einem zweiten Gespräch kann es zu einem Vertragsabschluss kommen. In den meisten Fällen wird neben dem Vorsorgevertrag mit dem Bestattungsinstitut auch die finanzielle Frage final geklärt. Auch wenn die finanzielle Absicherung des Bestattungs-Vorsorgevertrages eine individuelle Betrachtung ist, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich eine Absicherung im Rahmen eines Bestattungs-Treuhandvertrages. Sprechen Sie uns gerne an.

Eine zusätzliche Antwort zur Frage: Was ist, wenn ich keine Vorsorge abschließe?

Grundsätzlich wird jeder Mensch in Deutschland bestattet. Im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes (Sterbeort) stehen sogenannte bestattungspflichtige Personen. Diese Reihenfolge der aufgeführten Personen ist nicht nur eine Bestattungspflicht, sondern auch ein Bestattungsrecht. So kann beispielsweise der Ehepartner ohne eine Bestattungsvorsorge gegen den Willen der Kinder entscheiden. Oder die Kinder einer geschiedenen Ehe dürfen gegen den Willen der langjährigen „rechtlosen“ neuen Partnerschaft entscheiden. In manchen Familiensituationen kann das zu einem gewissen Konfliktpotential führen. Auch wenn es keine Familienmitglieder gibt oder sich keine Familienangehörigen in einer bestimmten Frist finden lassen, erfolgt eine Bestattung. Diese Bestattung von Amtswegen, die sogenannte ordnungsamtliche Ersatzvorname, ist eine schmucklose Beisetzung ohne Dritte. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir in bestimmten Familien-Konstellationen immer eine Bestattungsvorsorge. Es ist ein gutes Gefühl alles geregelt zu haben.

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Trauerfeier am Sarg

Musik

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Teamfoto Maier-Busse Bestattung und Vorsorge GmbH

Bestattungs­verfügung | Toten­fürsorge­recht

Eine Bestattungsverfügung ist vergleichbar mit einem Testament, da es sich um eine Willenserklärung handelt. Wenn Sie nicht zu einem Bestattungsinstitut gehen möchten bzw. der Bestatter Sie nicht besuchen soll, kann eine Bestattungsverfügung ein Weg sein, um das Unvorstellbare zu regeln.

Vorsorgeratgeber

Zu diesem Zweck haben wir unseren kleinen Vorsorgeratgeber entwickelt. In diesem werden alle wichtigen Fragen zum Thema Bestattung gestellt. Sie müssen diese dann lediglich beantworten. Eine Frage aus diesem Ratgeber lautet z.B. wer der erste Ansprechpartner im Sterbefall sein soll. In dem Ratgeber haben wir auch diejenigen Dokumente für Sie aufgelistet, die im Sterbefall wichtig sind.

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